Aktuelles zu Förderungen, Kurzarbeit, Steuererleichterungen & Co in der Coronakrise

Von Mehrfachunternehmer Thomas Urbanek

Inhalt:

  • Corona-Kurzarbeit
  • Förderungen allgemein
  • Förderungen für Unternehmen bis 10 Mitarbeiter
  • Sofortige Steuerliche Erleichterung
  • Einschätzung Mietzinsminderung
  • Bestätigung für Schlüsselarbeitskräfte
  • Über Thomas Urbanek

Corona-Kurzarbeit

Fakten zur Corona-Kurzarbeit:

  • Kurzarbeit jetzt auch für Lehrlinge möglich
  • Kurzarbeit ist für geringfügige Mitarbeiter nicht möglich
  • Arbeitszeit kann in Kurzarbeit vorübergehend auf 0% reduziert werden
  • Auf Durchrechnungszeitraum von 3 Monaten muss die Arbeitszeit mindestens 10% betragen
  • Es werden auch Sozialversicherungsabgaben vom AMS gefördert
  • Kurzarbeit ist maximal auf 6 Monate möglich
  • Aliquoter Resturlaub und Überstunden müssen zuerst aufgebraucht werden


Ablauf der Beantragung auf Corona-Kurzarbeit:

  1. Mit dem AMS Kontakt aufnehmen
  2. Vereinbarung mit dem Betriebsrat bzw. Betriebsvereinbarung mit allen Mitarbeitern oder Einzelvereinbarungen schließen (Formulare siehe unten zum Download)
  3. Kontakt mit der zuständigen Gewerkschaft oder Standesvertretung zur Unterschrift der Sozialpartnervereinbarung aufnehmen (erledigt in der Praxis die WKO für kleine Unternehmen)
  4. Folgende Dokumente werden benötigt:
    1. Sozialpartnervereinbarung (Einzel- oder Betriebsvereinbarung unterzeichnet an AMS)
    2. AMS-Antragsformular (sobald verfügbar!)
    3. Begründung über wirtschaftliche Schwierigkeiten (-> "Coronavirus-Krise")
  5. Übermittle die Dokumente an das AMS
  6. Das AMS bearbeitet den Antrag
  7. Das AMS informiert über die Entscheidung
    Aktuell ist damit zu rechnen, dass die Anträge ohne weiteres genehmigt und durch "gewunken" werden.


Weiteres zur Kurzarbeit

  • FAQs
  • Einen Rechner zur Kurzarbeit in Excel 
  • Sowie das Formular zum „Begehren auf Kurzarbeit“ vom AMS

findest Du zum Download bei Thomas Urbanek oder beim AMS.

Förderungen allgemein

Home-Office Förderung Wien

Die Wirtschaftsagentur Wien hat kurzfristig eine neue Förderung für Home-Office-Equipment auf die Beine gestellt.

  • Wer: Kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen
  • Was: Beratungsleistung zur Hard-und Softwareausstattung des Tele-Arbeitssystemes (Home-Office) sowie IT-Hardware und Software selbst.
  • 75% Förderquote (Zuschuss, muss nicht zurück bezahlt werden!)
  • Bis zu max. €10.000,- pro Projekt
  • Einreichungszeitraum von 01. März 2020 bis 31. Dezember 2020
  • Rückwirkend einreichbar bis 01. März 2020

Es ist an zu nehmen, dass ähnliche Programme auch von den anderen Bundesländern eingeführt werden. 

Derzeit ist mir dazu jedoch noch nichts bekannt.

Förderungen für Unternehmen mit bis zu 10 MitarbeiterInnen

COVID-19 Sonderförderung

Die Wirtschaftskammer Wien hat eine Notfallfonds von Kleinbetriebe ins Leben gerufen unter dem Rahmen der „CODIV_19 Sonderförderung“.


Hinweis: Anträge werden erst am 1. April 2020 bearbeitet.


Wer kann Antrag stellen?

  • Mitglieder der WK Wien
  • Aufrechte Gewerbeberechtigung seit 2 Jahren
  • Maximal 10 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent)

Zuschüsse für Kleinbetriebe bis 10 MitarbeiterInnen aus Wien

Der Weiteren gibt es auch Förderungen zur Haftung für Kredite sowie Zuschüsse der Bundesregierung für Ein-Personen-Unternehmen (EPUs) und Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs).


Siehe auch „Zuschüsse für Kleinbetriebe bis 10 Mitarbeiter aus Wien“.

Sofortige steuerliche Erleichterung

Um die Unternehmen aktuell zu entlasten hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) eine unbürokratische Hilfe zur Seite gestellt. Es gibt einen Kombinationsantrag, bei dem man verschiedene Herabsetzungen beantragen kann.


Die steuerlichen Erleichterungen umfassen Folgendes:

  1. Herabsetzung der Vorauszahlungen
    Um die Liquidität der Unternehmen zu verbessern, kann man die Vorauszahlungen für die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen bis auf Null herabsetzen lassen.

  2. Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen
    Ergibt sich aus einem Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid eine Nachforderung, so werden für solche Nachforderungen Anspruchszinsen festgesetzt. Diese können für betroffene Unternehmen entfallen.

  3. Zahlungserleichterungen
    Das Datum der Zahlung einer Abgabe kann hinausgeschoben (Stundung) oder eine Ratenzahlung vereinbart werden.

  4. Nichtfestsetzung bzw. Herabsetzung von Säumniszuschlägen
    Für eine nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtete Abgabenschuld ist normalerweise ein Säumniszuschlag zu zahlen. Diesen können betroffene Unternehmen herabsetzen lassen oder den Entfall der Zinsen beantragen.

Diese Regelung gilt auch für die Einhebung der Verbrauchsteuern und des Altlastenbeitrags.

Anträge auf Stundung und Entrichtung in Raten werden von den Zollämtern sofort bearbeitet.

Stundungszinsen und Säumniszuschläge werden bei konkreter Betroffenheit des Steuerpflichtigen auf einen Betrag bis zu Null Euro herabgesetzt bzw. nicht festgesetzt.

Einschätzung Mietzinsminderung

Die aktuellen Einschätzungen zur Mietzinsminderung für Geschäftsräumlichkeiten und Ladenlokale sind stark umstritten.

Die weitläufige Meinung ist jedoch, dass durch das Seuchengesetzt Mieten für Geschäftslokale die komplett unbenutzbar sind bzw. durch das Betriebsverbot unbenutzbar wurden, nicht mehr zu bezahlen sind. Gegebenenfalls sind Betriebskosten zu tragen.

Dies betrifft zum Beispiel Gastronomen oder Tanzstudios.


Räumlichkeiten, die teilweise benutzbar werden, sind wohl aliquot (Berechnungsschlüssel unklar) zu bezahlen. Dies trifft zum Beispiel Büros oder Lagerräumlichkeiten.


Unter dem Link zu „Corona-Recht“ auf meiner Seite findest Du ein PDF zum Download mit dem Namen „Information Mietrechtliche Auswirkungen“. (Hinweis: Dies ist keine offizielle Rechtsberatung!)

Bestätigung für Schlüsselarbeitskräfte WKO

Solltest Du Mitarbeiter haben, die weiterhin ihre Arbeit verrichten und draußen unterwegs sind, gib ihnen diese Begleitschreiben mit. Mehr Informationen dazu und ein Musterschreiben der WKO findest Du hier oder im Download-Bereich meiner Webseite.

Über Thomas Urbanek

Tom Urbanek hat ein offenes Ohr für Deine Anliegen und Sorgen rund um genannte Themen in der Coronakrise. 

Mehr Informationen zum Thema sowie über Thomas Urbanek und wie Du Ihn kontaktieren kannst, erfährst Du im aktuellen Leitfaden oder auf seiner Webseite.

Erfahre mehr über weBOUND marketing

Besuche die Community von We Work Location Independent

All Rights Reserved 2020 | Impressum | AGB I Datenschutz